Director´s Dealings
Nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) müssen Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen, aber auch bestimmte Familienmitglieder dieser Personen, alle Verkäufe und Käufe von Aktien ihres Unternehmens unverzüglich veröffentlichen.
>> Meldepflichtige Transaktionen

