Sonderausschüttung 2012

Informationen zur Sonderausschüttung
Am 7. Februar 2012 hat die XING AG eine einmalige Sonderausschüttung aus Rücklagen vorgenommen. Auf jede Aktie entfielen € 3,76. Einen entsprechenden Beschluss hatte die Hauptversammlung vom 26. Mai 2011 gefasst.

Die Ausschüttung wurde aus aktienrechtlichen Gründen erst am 7. Februar 2012 vorgenommen werden. Aktionäre, die am 1. August im Besitz von XING-Aktien waren, werden die entsprechende Gutschrift auf ihrem Depotkonto im Februar 2012 erhalten.

Einmalige Sonderausschüttung
 *Im Eigenbesitz der XING AG befindliche Aktien waren nicht bezugsberechtigt.

Sonderausschüttung je Aktie (beschlossen), in €: 3,76
Gesamt-Ausschüttungsvolumen,* in €: 19.951.838,40
Ausschüttungstermin: 07. Februar 2012
Stichzeitpunkt Bezugsberechtigung: Börsenschluss am 01. August 2011
Zahlstelle: Deutsche Bank

Finanzanzeige zur Bekanntmachung der Sonderausschüttung
Am 03.08.2011 ist die Finanzanzeige zur Bekanntmachung über eine Zahlung an die Aktionäre im elektronischen Bundesanzeiger erschienen. 

Häufig gestellte Fragen

Wann genau wird die Sonderausschüttung vorgenommen?
Am 07. Februar 2012.

Schritte bis zur Durchführung der Sonderausschüttung:

  1. Ankündigung von Vorstand und Aufsichtsrat, der HV eine Sonderausschüttung vorzuschlagen (Ad-hoc-Mitteilung) - 30.03.2011
  2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Sonderausschüttung zum Beschluss vor (HV-Einberufung) - 19.04.2011
  3. Hauptversammlung beschließt Sonderausschüttung (Ad-hoc-Mitteilung) - 26.05.2011
  4. Anmeldung des HV-Beschlusses zur Eintragung in das Handelsregister - 14.07.2011
  5. Eintragung des HV-Beschlusses in das Handelsregister - 29.07.2011
  6. Bekanntmachung über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§ 222 ff. AktG) im elektronischen Bundesanzeiger -  03.08.2011
  7. Veröffentlichung des Handelsregistereintrags im Unternehmensregister - 05.08.2011
  8. Ablauf der Gläubigerschutzfrist - 06.02.2012
  9. Ausschüttung - 07.02.2012

Zu welchem Zeitpunkt musste ich die Aktien halten, um von der Sonderausschüttung zu profitieren?
Empfangsberechtigt waren diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien am 1. August 2011 gehalten haben. Für jede Aktie, die zu diesem Zeitpunkt in Ihrem Besitz war, werden Sie € 3,76 erhalten. Relevant war also nicht etwa der Tag der Hauptversammlung. Einzige Voraussetzung war, dass Sie Ihre Aktien zum Stichzeitpunkt gehalten haben.

Ist die Sonderausschüttung steuerfrei?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Haftungsgründen diesbezüglich keine rechtlich verbindliche Auskunft für einzelne Aktionäre geben können. 

Ganz allgemein gilt: Anders als eine reguläre Dividende unterliegt eine Sonderausschüttung wie unsere in der Regel nicht der Kapitalertragssteuer. Denn unsere Sonderausschüttung stammte nicht aus erwirtschafteten Bilanzgewinnen, sondern aus Kapitalrücklagen (Einlagenrückgewähr). 

Hintergrund ist, dass der Emissionserlös aus unserem Börsengang im Jahr 2006 in ein steuerliches Einlagenkonto geflossen ist. Ein Teil dieser Kapitalrücklage wurde mit HV-Beschluss vom 27. Mai 2011 in Grundkapital umgewandelt (=Kapitalerhöhung). Im zweiten Schritt wurde das Grundkapital um den gleichen Betrag herabgesetzt. Der aus der Kapitalherabsetzung gewonnene Betrag wurde nun an die Aktionäre ausgeschüttet. 

Somit ist die Sonderausschüttung für die allermeisten Privatanleger steuerfrei. 

Jedoch werden ihre Anschaffungskosten der Aktien um den entsprechenden Ausschüttungsbetrag reduziert, was bei einer Veräußerung der Aktien zu einer leicht höheren Gewinnbesteuerung führen kann. 

Allerdings gelten – wenige – Ausnahmen. Bitte prüfen Sie Ihre individuelle steuerliche Situation und nehmen Sie bei Unklarheiten den Rat Ihres Steuerberaters in Anspruch.

Sie haben weitere Fragen?
Wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an unsere Investor-Relations-Abteilung. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

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